Kurzbewertung oder Stellungnahme
Kurzbewertungen befassen sich im Wesentlichen mit der reinen Wertermittlung. Auf beschreibende Sachverhalte wird weitgehend verzichtet. Darüber hinaus werden nur die wenigen, objektbezogenen Unterlagen der Bewertung als Anlagen beigefügt.
Diese Form der Bewertung entspricht einer groben Markteinschätzung und wird nur vorgenommen für gängige Immobilien ohne Besonderheiten hinsichtlich rechtlicher Bestandteile, wie z.B. Rechten an Grundstücken.
Sie kann nur als Orientierungshilfe dienen und hat eingeschränkte Aussagekraft. Sie eignet sich zur Kaufpreisfindung oder für einfache interne Auseinandersetzungen.